Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
RADIO2BIZ Audiomarketing · Inhaber: Lars Hesse · Meinwerkstraße 7–9 · 33098 Paderborn
nachfolgend „RADIO2BIZ" · Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner auf Seiten von RADIO2BIZ ist Lars Hesse, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung RADIO2BIZ Audiomarketing, als Einzelunternehmer.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen RADIO2BIZ und seinen Auftraggebern über Leistungen in den Bereichen Audiomarketing, Instore Music, Instore Radio, Audio- und Spotproduktion, Musik- und Contentbereitstellung, Streaming, Software- und Portalnutzung, technische Systeme, Hardware sowie damit verbundene Beratungs-, Produktions- und Servicedienstleistungen.
1.3 Das Angebot von RADIO2BIZ richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser AGB nicht geschlossen.
1.4 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern RADIO2BIZ ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.5 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen und ausdrücklich vereinbarte Service Level Agreements haben im Falle eines Widerspruchs Vorrang vor diesen AGB.
1.6 Diese AGB gelten auch für zukünftige Aufträge innerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung, sofern sie wirksam in die jeweilige Vertragsbeziehung einbezogen wurden.
2. Leistungen von RADIO2BIZ
2.1 RADIO2BIZ erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:
- Instore Music und Hintergrundmusik,
- GEMA-freie Musikprogramme,
- Musikprogramme mit GEMA-pflichtigem Repertoire,
- individuell kuratierte Musikkanäle und Playlists,
- Instore Radio und Ladenfunk,
- Produkt-, Aktions-, Service- und Imagespots,
- klassische Radio- und Audiowerbung,
- Sprachproduktionen,
- Sounddesign, Jingles und Audio Branding,
- individuelle Musikproduktionen,
- KI-gestützte Audio- und Sprachproduktionen,
- Nutzung des R2B-Portals,
- Audio-Streaming,
- zentrale, regionale und filialgenaue Content-Ausspielung,
- Software- und Player-Systeme,
- Verkauf, Vermietung oder Bereitstellung technischer Hardware,
- technische Konzeption, Installation, Wartung und Support,
- sowie sonstige Audio-, Medien- und Produktionsdienstleistungen.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung.
2.3 Als „Standort“ gilt jede räumlich getrennte Filiale, Verkaufsstelle, Betriebsstätte oder sonstige vereinbarte Nutzungseinheit, in der Leistungen von RADIO2BIZ eingesetzt werden.
2.4 Als „R2B-Portal“ gilt die von RADIO2BIZ bereitgestellte digitale Plattform zur Übermittlung von Briefings, Produktionsaufträgen, Freigaben, Buchungen, Inhalten und weiteren auftragsbezogenen Informationen.
3. Vertragsschluss und Auftragserteilung
3.1 Angebote von RADIO2BIZ sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Ein Vertrag kann insbesondere zustande kommen durch:
- Annahme oder Unterzeichnung eines Angebots,
- schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,
- verbindliche Bestellung per E-Mail,
- verbindliche Beauftragung über das R2B-Portal,
- oder durch Beginn der Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.
3.3 Telefonische Aufträge können verbindlich sein, wenn Art und Umfang der Leistung hinreichend bestimmt vereinbart wurden.
3.4 RADIO2BIZ ist berechtigt, eine Bestätigung in Textform zu verlangen.
3.5 Für regelmäßig beauftragende Kunden können Leistungsumfang, Produktionsarten, Preise, Sprecherkategorien, Musiknutzung, Spotlängen, Produktionszeiten und sonstige Parameter im Voraus festgelegt werden.
3.6 Innerhalb dieser vereinbarten Parameter über das R2B-Portal ausgelöste Aufträge gelten als verbindlich, sofern die betreffende Person vom Auftraggeber zur Beauftragung autorisiert wurde.
3.7 Änderungen oder Erweiterungen bereits erteilter Aufträge können zusätzliche Kosten und geänderte Produktions- oder Lieferzeiten verursachen.
4. Instore Music und Musikprogramme
4.1 RADIO2BIZ stellt dem Auftraggeber entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang Musikprogramme für die gewerbliche Nutzung an den vertraglich vereinbarten Standorten bereit.
4.2 Die Musikprogramme können bestehen aus:
- GEMA-freiem Repertoire,
- GEMA-pflichtigem Repertoire,
- individuell zusammengestellten Musikprogrammen,
- oder einer Kombination verschiedener Repertoirearten.
4.3 RADIO2BIZ kuratiert und aktualisiert die Musikprogramme regelmäßig. Ein Anspruch auf die dauerhafte Verfügbarkeit eines bestimmten einzelnen Musiktitels besteht nicht.
4.4 RADIO2BIZ ist berechtigt, einzelne Titel, Künstler, Musikprogramme oder Kanäle insbesondere aufgrund redaktioneller Entscheidungen, Rechteänderungen, Qualitätsanforderungen oder einer Weiterentwicklung des Angebots auszutauschen, zu ergänzen oder zu entfernen.
4.5 Der Auftraggeber erhält kein Eigentum an den Musikaufnahmen und grundsätzlich kein Recht, einzelne Musikaufnahmen dauerhaft zu speichern, zu vervielfältigen, weiterzugeben oder weiterzuverkaufen.
5. GEMA-freies Repertoire
5.1 Wird ausdrücklich GEMA-freies Repertoire vereinbart, stellt RADIO2BIZ Musik zur Verfügung, die nach dem RADIO2BIZ vorliegenden Rechte- und Repertoirestand nicht durch die GEMA für die vereinbarte Nutzung wahrgenommen wird.
5.2 RADIO2BIZ trägt im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs dafür Sorge, dass die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Nutzungsrechte innerhalb der von RADIO2BIZ bereitgestellten Rechtekette bestehen.
5.3 RADIO2BIZ kann dem Auftraggeber für den jeweiligen Bezugs- oder Vertragszeitraum eine entsprechende Repertoire- oder Rechtebestätigung zur Verfügung stellen.
5.4 Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber RADIO2BIZ vollständig und zutreffend über Art, Ort und Umfang der Nutzung informiert.
5.5 Die Bezeichnung „GEMA-frei“ bedeutet nicht, dass die Musik generell frei von Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechten ist. Die Nutzung ist ausschließlich innerhalb des vertraglich vereinbarten Umfangs zulässig.
5.6 Nutzungen außerhalb Deutschlands oder außerhalb des vertraglich vereinbarten Nutzungsumfangs sind vorab mit RADIO2BIZ abzustimmen.
6. GEMA-pflichtiges Repertoire
6.1 Bei Nutzung von GEMA-pflichtigem oder durch andere Verwertungsgesellschaften wahrgenommenem Repertoire ist der Auftraggeber grundsätzlich selbst für die erforderlichen Anmeldungen sowie für die Zahlung der daraus entstehenden Vergütungen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
6.2 RADIO2BIZ übernimmt keine GEMA-Gebühren oder sonstige Gebühren von Verwertungsgesellschaften, soweit dies nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.
6.3 Der Auftraggeber stellt RADIO2BIZ alle Informationen zur Verfügung, die für die zutreffende Einordnung der Nutzung erforderlich sind.
7. Instore Radio und Content-Ausspielung
7.1 Beim Instore Radio können Musikprogramme insbesondere mit Produktinformationen, Werbespots, Aktionshinweisen, Serviceinformationen, Imagebotschaften, redaktionellen Beiträgen oder sonstigen Audioinhalten kombiniert werden.
7.2 Inhalte können abhängig vom gebuchten System zentral, regional, filialgenau, standortgruppenbezogen oder zeitgesteuert ausgespielt werden.
7.3 Die konkrete Programmstruktur, Spotfrequenz, Sendezeit und regionale Zuordnung richtet sich nach dem vereinbarten Auftrag beziehungsweise Sendeplan.
7.4 RADIO2BIZ ist berechtigt, Programmstrukturen innerhalb der vereinbarten Kommunikationsziele redaktionell zu optimieren, sofern keine entgegenstehenden verbindlichen Schaltvorgaben bestehen.
7.5 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Umsatzsteigerung, ein bestimmter Warenkorbwert, eine bestimmte Abverkaufssteigerung oder ein bestimmter Cross- oder Upselling-Effekt, wird nicht geschuldet.
8. Spot- und Audioproduktion
8.1 RADIO2BIZ produziert insbesondere Instore-Spots, Radiospots, Web-Audio, Sprachaufnahmen, Jingles, Audio Branding, Sounddesign, Musikproduktionen und sonstige Audioinhalte.
8.2 Grundlage der Produktion sind das Briefing des Auftraggebers sowie die im Auftrag vereinbarten Produktionsparameter.
8.3 RADIO2BIZ kann innerhalb des vereinbarten Kreativ- und Produktionsauftrags Texte, Sprecher, Musik, Sounddesign und Dramaturgie eigenständig ausgestalten, soweit keine konkreten entgegenstehenden Vorgaben vereinbart wurden.
8.4 Soweit Textentwicklung Bestandteil des Auftrags ist, erstellt RADIO2BIZ die Texte auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Produkt-, Preis-, Angebots- und Unternehmensinformationen.
8.5 Produktinformationen, Preise, Aktionszeiträume, Verfügbarkeiten, Werbeaussagen, rechtliche Pflichtangaben und sonstige Tatsachenbehauptungen sind vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Zulässigkeit zu prüfen.
8.6 Nach Freigabe durch den Auftraggeber gilt der jeweilige Inhalt als zur Produktion beziehungsweise Ausstrahlung genehmigt.
8.7 Änderungen nach erfolgter Freigabe können gesondert berechnet werden.
8.8 Expressproduktionen oder besonders kurzfristige Änderungen können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
9. Nutzungsrechte an Produktionen
9.1 Der konkrete Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.
9.2 Nutzungsrechte können insbesondere hinsichtlich folgender Kriterien beschränkt sein:
- Medium,
- Nutzungsart,
- Vertragsgebiet,
- Laufzeit,
- Anzahl der Standorte,
- Kampagne,
- Reichweite,
- oder sonstiger vereinbarter Parameter.
9.3 Nutzungsrechte werden, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, erst mit vollständiger Zahlung der für die jeweilige Produktion geschuldeten Vergütung eingeräumt.
9.4 Bis zur vollständigen Zahlung darf eine Produktion nur genutzt werden, soweit RADIO2BIZ dies ausdrücklich gestattet hat.
9.5 Für Sprecher, Künstler, Musik und sonstige Drittleistungen gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
9.6 Eine ausschließlich für Instore Radio lizenzierte Produktion darf nicht ohne entsprechende zusätzliche Rechteeinräumung für Rundfunk, Fernsehen, Kino, Social Media, Onlinewerbung, Podcasts, Webseiten oder andere Medien verwendet werden.
9.7 Eine weitergehende Nutzung ist vor Beginn der Nutzung mit RADIO2BIZ abzustimmen und kann eine Nachlizenzierung erforderlich machen.
9.8 Offene Produktionsdateien, Einzelspuren, Sessions, Rohaufnahmen oder Projektdateien sind nicht Bestandteil der vereinbarten Auslieferung, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
10. KI-gestützte Produktionen und KI-Stimmen
10.1 RADIO2BIZ kann nach Vereinbarung KI-gestützte Produktionsverfahren und synthetisch erzeugte Stimmen einsetzen.
10.2 Gewöhnliche synthetische Werbestimmen können im Rahmen der jeweils vereinbarten Nutzungsrechte verwendet werden.
10.3 Soll die Stimme einer konkreten natürlichen Person nachgebildet, geklont oder synthetisch reproduziert werden, müssen die hierfür erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen.
10.4 Gesetzliche Transparenz-, Kennzeichnungs- oder Informationspflichten im Zusammenhang mit KI-generierten oder KI-gestützten Inhalten bleiben unberührt.
10.5 Soweit solche Pflichten die von RADIO2BIZ verantwortete Produktion betreffen, berücksichtigt RADIO2BIZ diese im Rahmen der Produktion.
10.6 Soweit Kennzeichnungs- oder Informationspflichten von der späteren konkreten Nutzung, Veröffentlichung oder Einbettung durch den Auftraggeber abhängen, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.
10.7 Ein Anspruch auf den Einsatz eines bestimmten KI-Modells, technischen Anbieters oder einer bestimmten synthetischen Stimme besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
11. R2B-Portal
11.1 RADIO2BIZ kann Auftraggebern Zugang zum R2B-Portal zur Verfügung stellen.
11.2 Über das Portal können insbesondere Briefings übermittelt, Produktionen beauftragt, Inhalte abgestimmt, Freigaben erteilt, Buchungen ausgelöst und weitere auftragsbezogene Vorgänge durchgeführt werden.
11.3 Der Auftraggeber bestimmt, welche Mitarbeiter oder Beauftragten zur Nutzung seines Kundenkontos berechtigt sind.
11.4 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen unbefugten Personen nicht zugänglich gemacht werden.
11.5 Über ein ordnungsgemäß eingerichtetes Kundenkonto ausgelöste Aufträge und Freigaben werden dem Auftraggeber zugerechnet, sofern sie durch eine von ihm autorisierte Person vorgenommen wurden.
11.6 RADIO2BIZ ist unverzüglich zu informieren, sobald der Auftraggeber Kenntnis von Verlust, Missbrauch oder einer unbefugten Nutzung von Zugangsdaten erhält.
11.7 RADIO2BIZ wird den betroffenen Zugang nach entsprechender Meldung im Rahmen des technisch Zumutbaren sperren beziehungsweise neu absichern.
11.8 RADIO2BIZ ist berechtigt, das Portal technisch weiterzuentwickeln, soweit die wesentlichen vereinbarten Funktionen erhalten bleiben.
12. Streaming und technische Bereitstellung
12.1 RADIO2BIZ kann Inhalte insbesondere über Stream, Software, Cloud-Systeme, lokale Player, zentrale oder dezentrale technische Systeme sowie Kombinationen dieser Lösungen bereitstellen.
12.2 Die konkrete technische Lösung richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag und den technischen Voraussetzungen des Auftraggebers.
12.3 Der Auftraggeber stellt die für die Nutzung erforderliche technische Infrastruktur bereit, soweit diese nicht ausdrücklich Bestandteil der Leistungen von RADIO2BIZ ist.
- Hierzu können insbesondere gehören:
- Internetverbindung,
- Stromversorgung,
- Netzwerk-Infrastruktur,
- Audioverstärker,
- Lautsprechersysteme,
- Netzwerkzugänge und erforderliche Freigaben.
12.4 RADIO2BIZ haftet nicht für Störungen, die ausschließlich aus der Infrastruktur des Auftraggebers oder aus von ihm eingesetzten Drittsystemen resultieren.
12.5 RADIO2BIZ ist berechtigt, Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates und technische Weiterentwicklungen durchzuführen.
12.6 Planbare Arbeiten mit wesentlichen Auswirkungen auf die Nutzung werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
12.7 Eine hundertprozentige und jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit internetbasierter Dienste wird nicht geschuldet, soweit keine ausdrückliche Verfügbarkeitsvereinbarung oder ein Service Level Agreement besteht.
12.8 Bei wiederholten oder länger andauernden erheblichen Störungen aus dem Verantwortungsbereich von RADIO2BIZ stehen dem Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Frist zur Abhilfe die gesetzlichen Rechte zu.
13. Hardware
13.1 RADIO2BIZ kann Hardware verkaufen, vermieten oder dem Auftraggeber für die Dauer eines Vertrags zur Nutzung überlassen.
13.2 Verkaufte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Lars Hesse, handelnd unter RADIO2BIZ Audiomarketing.
13.3 Vermietete oder lediglich zur Nutzung überlassene Hardware verbleibt im Eigentum von RADIO2BIZ beziehungsweise des jeweiligen Eigentümers und ist nach Vertragsende entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zurückzugeben.
13.4 Der Auftraggeber hat bereitgestellte Hardware sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln sowie vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
13.5 Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwendung, nicht autorisierter technischer Veränderungen oder sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender Umstände können dem Auftraggeber berechnet werden.
13.6 Installation, Verkabelung, Montage und Vor-Ort-Service sind nur geschuldet, wenn diese Leistungen ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Auftrags sind.
14. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
14.1 Der Auftraggeber stellt RADIO2BIZ rechtzeitig alle Informationen, Inhalte, Materialien, Zugänge und Freigaben zur Verfügung, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.
14.2 Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von RADIO2BIZ.
14.3 Vereinbarte Produktions- und Lieferzeiten verlängern sich in diesen Fällen angemessen.
14.4 Zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben des Auftraggebers kann gesondert berechnet werden.
14.5 Der Auftraggeber trägt insbesondere die Verantwortung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit von:
- Preisen,
- Angeboten,
- Aktionszeiträumen,
- Produkteigenschaften,
- Werbeaussagen,
- Pflichtinformationen,
- und sonstigen von ihm bereitgestellten Tatsachenangaben.
15. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte
15.1 Der Auftraggeber räumt RADIO2BIZ an den von ihm bereitgestellten Inhalten die für die Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte ein.
15.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die vereinbarte Nutzung der von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt.
15.3 Wird RADIO2BIZ aufgrund solcher Inhalte berechtigt von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber RADIO2BIZ von den Ansprüchen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
15.4 RADIO2BIZ ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte umfassend rechtlich zu prüfen.
15.5 Erkennt RADIO2BIZ offensichtliche rechtliche Risiken, kann RADIO2BIZ die Verwendung entsprechender Inhalte bis zur Klärung ablehnen.
16. Konzepte, Präsentationen und Vorarbeiten
16.1 Vor Auftragserteilung entwickelte Konzepte, Texte, Demo-Spots, Musikvorschläge, Soundkonzepte, Präsentationen und sonstige kreative Vorarbeiten verbleiben bis zu einer ausdrücklichen Rechteeinräumung bei RADIO2BIZ beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
16.2 Ohne vorherige Zustimmung dürfen diese Inhalte nicht verwendet, vervielfältigt, bearbeitet oder an Dritte zur Umsetzung weitergegeben werden.
16.3 Vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Unterlagen und Inhalte sind vertraulich zu behandeln.
16.4 Schadensersatzansprüche wegen einer unberechtigten Nutzung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
17. Produktions- und Lieferzeiten
17.1 Produktions- und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
17.2 Eine vereinbarte Frist beginnt erst, sobald alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben vorliegen.
17.3 Angemessene Teil- und Vorleistungen sind zulässig.
17.4 Bei Änderungswünschen des Auftraggebers können sich vereinbarte Liefer- und Produktionszeiten entsprechend verschieben.
17.5 Expressfristen können gesondert vereinbart und berechnet werden.
18. Höhere Gewalt
18.1 RADIO2BIZ haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignissen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von RADIO2BIZ liegen.
- Hierzu können insbesondere gehören:
- Naturereignisse,
- Krieg oder Terror,
- behördliche Maßnahmen,
- Arbeitskämpfe,
- großflächige Strom- oder Telekommunikationsausfälle,
- erhebliche Ausfälle von Internet- oder Cloud-Infrastrukturen,
- Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen,
- Ausfälle wesentlicher technischer Dienstleister,
- oder vergleichbare Ereignisse höherer Gewalt.
18.2 Die jeweiligen Leistungspflichten werden für Dauer und Umfang der Behinderung ausgesetzt.
18.3 Beide Vertragsparteien werden sich über zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen abstimmen.
18.4 Dauert eine wesentliche Leistungsbeeinträchtigung länger als zwei Monate an, kann jede Vertragspartei den hiervon betroffenen Leistungsteil aus wichtigem Grund kündigen.
19. Einsatz Dritter und Subunternehmer
19.1 RADIO2BIZ ist berechtigt, geeignete freie Mitarbeiter, Studios, Sprecher, Künstler, Produzenten, Hostinganbieter, technische Dienstleister und sonstige Subunternehmer zur Vertragserfüllung einzusetzen.
19.2 RADIO2BIZ bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Erbringung der von RADIO2BIZ geschuldeten Leistungen verantwortlich.
19.3 Bei vom Auftraggeber unmittelbar ausgewählten und beauftragten Dritten haftet RADIO2BIZ nicht für deren Leistungen, soweit RADIO2BIZ deren Verhalten nicht zu vertreten hat.
20. Preise und Vergütung
20.1 Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag vereinbarten Preise.
20.2 Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
20.3 Nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
- Hierzu können insbesondere gehören:
- zusätzliche Spotproduktionen,
- nachträgliche Text- oder Produktionsänderungen,
- zusätzliche Sprecher- oder Musiklizenzen,
- Nachlizenzierungen,
- zusätzliche Standorte,
- zusätzliche Hardware,
- Vor-Ort-Einsätze,
- Expressproduktionen,
- individuelle Programmierungs- oder Integrationsleistungen.
21. Preisanpassungen bei laufenden Verträgen
21.1 RADIO2BIZ kann die Vergütung laufender Dauerschuldverhältnisse anpassen, wenn sich nach Vertragsschluss wesentliche und für die betreffende Leistung relevante Kosten verändern.
- Hierzu können insbesondere gehören:
- Rechte- und Lizenzkosten,
- Hosting- und Datenübertragungskosten,
- Softwarekosten,
- Hardwarekosten,
- externe Produktionskosten,
- Personalkosten,
- gesetzliche Abgaben.
21.2 Eine Preisanpassung darf nur in einem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Veränderung der für die betreffende Leistung maßgeblichen Kosten erfolgen.
21.3 Kostensteigerungen und Kostensenkungen sind bei der Berechnung gegeneinander abzuwägen.
21.4 Der Auftraggeber erhält auf berechtigte Nachfrage eine nachvollziehbare Erläuterung der für die Preisanpassung maßgeblichen Kostenentwicklung.
21.5 Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten angekündigt.
21.6 Erhöht sich die laufende Nettovergütung um 5 % oder mehr innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten, ist der Auftraggeber berechtigt, den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung zu kündigen.
21.7 RADIO2BIZ weist den Auftraggeber im Zusammenhang mit der Mitteilung der Preisänderung auf dieses Kündigungsrecht hin.
22. Rechnungsstellung und Zahlung
22.1 Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.
22.2 Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart oder auf der Rechnung angegeben wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
22.3 Wiederkehrende Leistungen können entsprechend dem vereinbarten Abrechnungsintervall im Voraus berechnet werden.
22.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
22.5 RADIO2BIZ kann nach erfolgloser angemessener Zahlungsfrist laufende Leistungen vorübergehend aussetzen, wenn der Auftraggeber mit wesentlichen fälligen Zahlungen in Verzug ist.
22.6 Die Zahlungspflicht für bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen bleibt unberührt.
23. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
23.1 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.
23.2 Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur auf Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis gestützt werden.
24. Mängel und Nacherfüllung
24.1 Der Auftraggeber soll bereitgestellte Leistungen im Rahmen des Zumutbaren zeitnah prüfen.
24.2 Erkennbare Mängel sind RADIO2BIZ möglichst unverzüglich unter hinreichend genauer Beschreibung mitzuteilen.
24.3 Bei einem berechtigten Mangel erhält RADIO2BIZ zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
24.4 RADIO2BIZ kann nach eigener Wahl nachbessern oder eine mangelfreie Ersatzleistung bereitstellen, soweit dies nach Art der Leistung möglich und angemessen ist.
24.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Auftraggeber unzumutbar, stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu.
25. Haftung
25.1 RADIO2BIZ haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften,
- sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
25.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet RADIO2BIZ nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
25.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
25.4 RADIO2BIZ haftet insbesondere nicht für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg von Werbe-, Instore- oder Audiomaßnahmen, sofern ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich garantiert wurde.
25.5 Die Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von RADIO2BIZ.
26. Vertragslaufzeit
26.1 Einmalige Produktionsaufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.
26.2 Für laufende Instore-Music-, Instore-Radio-, Streaming-, Portal-, Hardware- oder Serviceleistungen gilt die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Vertragslaufzeit.
26.3 Soweit keine abweichende Vertragslaufzeit vereinbart wurde, beträgt die Erstlaufzeit 24 Monate ab dem vereinbarten Leistungsbeginn.
26.4 Der Vertrag verlängert sich anschließend jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
26.5 Ein zwingender Vertragsbeginn zum 1. Januar eines Kalenderjahres besteht nicht.
26.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
27. Außerordentliche Kündigung
27.1 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn einer Vertragspartei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Vertrags bis zum regulären Vertragsende nicht zugemutet werden kann.
27.2 RADIO2BIZ kann insbesondere außerordentlich kündigen, wenn der Auftraggeber:
- trotz Mahnung erheblich mit Zahlungen in Verzug bleibt,
- Musikprogramme oder Produktionen wissentlich vertragswidrig weitergibt,
- technische Systeme vorsätzlich manipuliert oder missbräuchlich nutzt,
- erforderliche Rechte an bereitgestellten Inhalten trotz Aufforderung nicht nachweisen kann,
- oder wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verletzt.
27.3 Soweit eine Pflichtverletzung behoben werden kann, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
28. Folgen der Vertragsbeendigung
28.1 Nach Ende eines Dauerschuldverhältnisses endet das Recht zur Nutzung der hiervon erfassten Streams, Musikprogramme, Softwarezugänge und zeitlich beschränkten Inhalte.
28.2 Überlassene Hardware ist entsprechend der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung zurückzugeben.
28.3 Bereits vollständig bezahlte und zeitlich unbefristet eingeräumte Nutzungsrechte an individuellen Produktionen bleiben bestehen.
28.4 Gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten bleiben unberührt.
29. Vertraulichkeit
29.1 Beide Vertragsparteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen geschäftlichen, technischen und wirtschaftlichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
29.2 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:
- allgemein bekannt sind,
- ohne Vertragsverletzung allgemein bekannt werden,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- von einem berechtigten Dritten offengelegt wurden,
- oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
29.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort, soweit ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
30. Datenschutz
30.1 RADIO2BIZ verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen.
30.2 Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von RADIO2BIZ.
30.3 Soweit RADIO2BIZ im Rahmen einer konkreten Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
30.4 Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm an RADIO2BIZ übermittelten personenbezogenen Daten verantwortlich.
31. Referenznennung
31.1 Die öffentliche Verwendung von Namen, Marken oder Logos des Auftraggebers als Referenz setzt dessen Zustimmung voraus, sofern eine solche Zustimmung nicht bereits im Rahmen einer individuellen Vereinbarung erteilt wurde.
31.2 Die Durchführung eines Projekts allein berechtigt RADIO2BIZ nicht zur Veröffentlichung vertraulicher Projektinformationen.
32. Änderungen der Standortzahl und des Leistungsumfangs
32.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, RADIO2BIZ über Änderungen der Anzahl der mit dem System betriebenen Standorte zu informieren, soweit Vergütung oder Nutzungsrechte hiervon abhängen.
32.2 Die Nutzung an zusätzlichen, nicht vom Vertrag erfassten Standorten bedarf der vorherigen Vereinbarung mit RADIO2BIZ.
32.3 Erweiterungen des Filialnetzes können zu den vereinbarten beziehungsweise jeweils angebotenen Konditionen ergänzt werden.
32.4 Eine dauerhafte Reduzierung der Standortzahl führt nicht automatisch zu einer Reduzierung einer bereits für einen festen Vertragszeitraum vereinbarten Mindestvergütung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
33. Unzulässige Nutzung
33.1 Der Auftraggeber darf Streams, Musikprogramme, Software, Zugangsdaten und sonstige bereitgestellte Inhalte nur im vertraglich vereinbarten Umfang verwenden.
33.2 Ohne entsprechende Vereinbarung sind insbesondere unzulässig:
- Weitergabe von Streams an nicht vereinbarte Standorte oder Dritte,
- Weiterverkauf oder Unterlizenzierung,
- dauerhafte Speicherung einzelner Musikaufnahmen,
- Extraktion von Audiodateien aus Streams,
- Nutzung außerhalb des vereinbarten Geschäftsbereichs,
- Manipulation technischer Schutzmechanismen.
33.3 Bei einer vertragswidrigen Nutzung stehen RADIO2BIZ die gesetzlichen Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz zu.
33.4 Eine Vertragsstrafe wird nur geschuldet, wenn diese im konkreten Vertrag ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.
34. Archivierung von Produktionsdaten
34.1 RADIO2BIZ ist berechtigt, Produktionsdaten, Projektdateien, Rohaufnahmen und Bearbeitungsstände nach Abschluss eines Projekts für einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren.
34.2 Eine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
34.3 RADIO2BIZ ist berechtigt, nicht mehr benötigte Produktionsdaten nach Ablauf angemessener Aufbewahrungsfristen zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
34.4 Der Auftraggeber ist für die eigene Archivierung final ausgelieferter Dateien verantwortlich, sofern kein Archivierungsservice vereinbart wurde.
35. Kommunikation und Textform
35.1 Soweit in diesen AGB oder im jeweiligen Vertrag Textform vorgesehen ist, genügt insbesondere eine Erklärung per E-Mail oder – soweit technisch vorgesehen – über das R2B-Portal.
35.2 Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, ihre vertragsrelevanten Kontaktdaten aktuell zu halten.
35.3 Individuelle mündliche Vereinbarungen bleiben unabhängig hiervon wirksam, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
36. Einsatz von Subunternehmern und Vertragsübertragung
36.1 RADIO2BIZ ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer und Dienstleister einzusetzen.
36.2 Eine Übertragung des gesamten Vertragsverhältnisses auf einen anderen Vertragspartner bedarf grundsätzlich der Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei, sofern keine gesetzliche Rechtsnachfolge vorliegt.
37. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
37.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
37.2 Erfüllungsort ist Paderborn, soweit sich aus Art und Inhalt der jeweiligen Leistung nichts anderes ergibt.
37.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Paderborn Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
37.4 RADIO2BIZ bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
38. Schlussbestimmungen
38.1 Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform erfolgen. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.
38.2 Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
38.3 An die Stelle einer unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
38.4 Maßgeblich ist die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags wirksam einbezogene Fassung dieser AGB.